Mitglieder
- Die Gesamtheit der Eltern der Einrichtung wählen die Vertreter für das Kuratorium der Tageseinrichtung für jeweils 2 Jahre.
- Das Kuratorium besteht aus mind. zwei Vertretern der Eltern, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter des Trägers.
- Die Elternvertreter verstehen sich als Bindeglied zwischen Eltern, dem Team der Einrichtung sowie dem Träger der Kita. Die Aufgaben der Elternvertreter ergeben sich aus dem §19 des KiFöG Sachsen-Anhalt. Elternvertreter tragen eine große Verantwortung und haben sowohl Rechte als auch Pflichten.

Caroline Fleischer
Vorsitzende

Ina Flohrer
Gemeindeelternvertreterin

Sven Strauß

Kathrin Osterwald

Konrad Schulz