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Mitglieder

  • Die Gesamtheit der Eltern der Einrichtung wählen die Vertreter für das Kuratorium der Tageseinrichtung für jeweils 2 Jahre.

  • Das Kuratorium besteht aus mind. zwei Vertretern der Eltern, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter des Trägers.

  • Die Elternvertreter verstehen sich als Bindeglied zwischen Eltern, dem Team der Einrichtung sowie dem Träger der Kita. Die Aufgaben der Elternvertreter ergeben sich aus dem §19 des KiFöG Sachsen-Anhalt. Elternvertreter tragen eine große Verantwortung und haben sowohl Rechte als auch Pflichten.

Kim Reisener

Gemeindeelternvertreterin

 

Anika Rodewald

Stellv. Gemeindeelternvertreterin

Ina Flohrer

Linda Knopf

Linda Knopf

Konrad Schulz

Konrad Schulz