Mitglieder
Die Gesamtheit der Eltern der Einrichtung wählen die Vertreter für das Kuratorium der Tageseinrichtung für jeweils 2 Jahre.
Das Kuratorium besteht aus mind. zwei Vertretern der Eltern, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter des Trägers.
Die Elternvertreter verstehen sich als Bindeglied zwischen Eltern, dem Team der Einrichtung sowie dem Träger der Kita. Die Aufgaben der Elternvertreter ergeben sich aus dem §19 des KiFöG Sachsen-Anhalt. Elternvertreter tragen eine große Verantwortung und haben sowohl Rechte als auch Pflichten.
Kim Reisener
Gemeindeelternvertreterin
Anika Rodewald
Stellv. Gemeindeelternvertreterin
Ina Flohrer
Linda Knopf
Konrad Schulz